Zero wrote: |
Zumindest für Autos egal, maßgeblich ist die Zulassung... Bezeichnet der Ursprungsnachweis wirklich den Herstellungsort oder das Exportland? Ersteres wäre doch total Banane, das kann ich mir nicht vorstellen. |
Quote:: |
Grundlage für die Ermittlung des handelspolitischen (nichtpräferenziellen) Ursprungs ist das Zollrecht der Europäischen Union. Eine Ware, die vollständig in einem Land gewonnen oder hergestellt wurde, hat ihren Ursprung in diesem Land (Art. 60 I Zollkodex der Union / bis 30.4.2016: Art. 23 Zollkodex). Eine Ware, an deren Herstellung zwei oder mehrere Länder beteiligt sind, hat ihren Ursprung in dem Land, in dem die letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses durchgeführt wurde oder diese eine bedeutende Herstellungsstufe darstellt (Art. 60 II Zollkodex der Union / bis 30.4.2016: Art. 24 Zollkodex). Verbindliche Entscheidungen darüber trifft die IHK im Rahmen ihrer Zuständigkeit. Einzelheiten zur Ermittlung dieses Ursprungs finden Sie unter der Rubrik 'Weitere Informationen' in der Servicespalte neben diesem Text. |
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