Überführung des Mustangs mit Kurzzeitkennzeichen
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#16: Re: Überführung des Mustangs mit Kurzzeitkennzeichen Autor: ulisn95Wohnort: 66130 Saarbrücken PostenVerfasst am: Mon Apr 03, 2017 7:45 pm
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Das stimmt ist mir jetzt auch schon öfters zu ohren gekommen das da jeder Landkreis seine eigene suppe kocht .

#17: Re: Überführung des Mustangs mit Kurzzeitkennzeichen Autor: StKlaasWohnort: Herrenberg PostenVerfasst am: Tue Apr 04, 2017 4:35 am
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ulisn95 wrote:
Das stimmt ist mir jetzt auch schon öfters zu ohren gekommen das da jeder Landkreis seine eigene suppe kocht .

Wie bei der Kennzeichengröße auch....

#18: Re: Überführung des Mustangs mit Kurzzeitkennzeichen Autor: ulisn95Wohnort: 66130 Saarbrücken PostenVerfasst am: Tue Apr 04, 2017 5:00 am
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Ich glaube das ist ein Thema das jeder zu genüge kennt aber auch da werden wir als Kunde wieder einmal veräpelt .

#19: Re: Überführung des Mustangs mit Kurzzeitkennzeichen Autor: drmedmaloWohnort: 37079 Göttingen PostenVerfasst am: Tue Apr 04, 2017 7:00 am
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Heller wrote:
Vorsicht, JEDE Zulassungsstelle handelt anders.

Die Bauchschmerzen habe ich auch noch... Hier mal die Antwort unserer Zulassungsstelle in Seligenstadt auf meine Anfrage:

"...die Dokumente sind dann im Original hier vorzulegen, bei der Vollabnahme müssen sie darauf achten dass die Betriebserlaubnis vor Zulassung von der Zulassungsbehörde Marburg-Biedenkopf und eventuelle Ausnahmegenehmigungen erteilt werden muss, diese dann im Original bei Zulassung vorlegen, wenn eine andere Kennzeichengröße benötigt wird als der Standard wird noch ein Zusatzgutachten vom TÜH eines a.a.S. benötigt.
Das Fahrzeug muss dann bei der Zulassung vorgefahren werden. ..."

Ist alles richtig was die geschrieben haben. Du benötigst kurz gesagt das TÜV Gutachten nach §21 StVZO was bei noch nicht zugelassenen Amis oder Japanern der Betriebserlaubnis entspricht. Zusätzlich dazu benötigt man eine Ausnahmegenehmigung, wer diese austellt ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich (Länderrecht), entweder die Zulassungstelle, oder bspw in Thüringen und auch anderen Bundesländern das Landesverwaltungsamt (Wartezeit mit einplanen).
Vorführen des Wagens zwecks Kennzeichengröße ist völlig normal.



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