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Forums › Kauf . Import . TÜV . Gesetze › Rund um den zukünftigen Ami › Werde den Mustang wohl kaufen! aber..
Werde den Mustang wohl kaufen! aber..
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Snoopier
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Dabei seit: Aug 05, 2002
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PostenVerfasst am: Sat Aug 24, 2002 7:10 pm    Titel: Werde den Mustang wohl kaufen! aber..

Werde den Mustang wohl kaufen!
www.page-meister.de/mustang.jpg

Habe ihn mir ziemlich gründlich angesehn!

aber dieser Wagen hat noch amerikanische Papiere! Steuern und Zoll ist alles bezahlt, aber muss muss ich jetzt bei der Anmeldung alles beachten?
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Elwood
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PostenVerfasst am: Sun Aug 25, 2002 2:03 am    Titel: Werde den Mustang wohl kaufen! aber..

Sieh' mal beim TÜV vorbei:

www.tuev-sued.de/import

Es gibt auch ein Oldtimer MARKT Sonderheft "Import". Das ist wohl noch über den Verlag zu beziehen.
;)
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Enigma101
Oiler
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PostenVerfasst am: Sun Aug 25, 2002 10:12 am    Titel: Werde den Mustang wohl kaufen! aber..

Ich weiß das gehört hier nicht ganz dazu aber es passt schon .... sagt mal der händler ist doch in Belgien..dieser MArc laenerts oder so... der hat doch noch einen 68 Fastback GT für 16000 € .....hast du den zufällig auch gesehn,wie steht der denn da und geht der Preis allgemein für nen GT in Ordnung ?? wenn du noch mal hinfährst kannst du bitte mal schaun...weil ich mir den auch mal ansehn wollte wenn er sich lohnt merci ...ah so muß ich eigentlich was zahlen aus Belgien an Steuern ? ne oder ?
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Snoopier
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PostenVerfasst am: Sun Aug 25, 2002 11:06 am    Titel: Werde den Mustang wohl kaufen! aber..

Also, den GT habe ich mir auch angesehen! Zwar nicht so gründlich wie den, den ich kaufen möchte, aber auf dem Erstem Blick war dieser in einem wirklich guten oder gar sehr guten zustand!
Ob der Preis gerchtfertigt ist, dass müssten andere entscheiden, die sich besser damit auskennen!
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Q302
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PostenVerfasst am: Sun Aug 25, 2002 11:23 am    Titel: Werde den Mustang wohl kaufen! aber..

Willst du den Mustang auf rote 07 oder H- anmelden? Die gibt es schon einige "kleine" Unterschiede wie es nun weiter geht...
Ich befürchte eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" vom KBA wirst du auf jeden Fall brauchen ... wenn du die telefonisch anstößt geht es schneller - kostete immer so um die 35 Maak (damals halt...)
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Snoopier
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PostenVerfasst am: Sun Aug 25, 2002 12:26 pm    Titel: Werde den Mustang wohl kaufen! aber..

eine H-Zulassung will ich unbedingt haben!
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Udo1
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PostenVerfasst am: Sun Aug 25, 2002 12:35 pm    Titel: Werde den Mustang wohl kaufen! aber..

.. auf jeden Fall würde ich Dir empfehlen die H-Abnahme machen zu lassen. Mit den roten 07ern darfst Du noch nicht mal auf
öffentlichen Starßen parken ! Für die H-Abnahme brauchst Du einen dt. Brief, eine Vollabnahme , außerdem muß das Fahrzeug in einigen Punkten umgerüstet werden : Scheinwerfer, Warnblinkleuchte , Seitenblinker , ggf. brauchst Du auch eine
Ausnahmegenehmigung für z.B. die nicht blaue Fernlichtanzeige. Mehr kann Dir Walter Rühl in Saulheim sagen, der solche Umrüstungen macht. Ob da noch was mit Steuern/Zoll kommt weiss ich nicht genau. Belgien ist zwar in der EU, könnte aber sein das dort für Importoldies aus den Staaten keine Steuern und/oder Zoll fällig sind . Importe aus USA nach D sind Zoll- und Steuerpflichtig. Frag am besten mal beim Zollamt nach.
Grus Udo :cool:
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Gast19
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PostenVerfasst am: Sun Aug 25, 2002 3:57 pm    Titel: Werde den Mustang wohl kaufen! aber..

Hi,

Zoll auf keinen Fall da EU. Steuern möglicherweise zumindest sind die bei Neufahrzeugen fällig (Auskunft erteilt das Finanzamt).
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Elwood
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Ride: 2008 TOYOTA FJ Cruiser, 1966 Kaiser CJ5
PostenVerfasst am: Sun Aug 25, 2002 5:02 pm    Titel: Werde den Mustang wohl kaufen! aber..

Richtig Halvar, die EU ist eine Freihandelszone, zieht ein verzolltes Gut in ein anderes Mitgliedsland um, nennt man das "innergemeinschaftliche Verbringung". Die zollamtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ist für die spätere Zulassung aber wichtig. Dann benötigt man zur Zulassung noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes, das Formblatt dazu kann man sich als .pdf-Datei online von deren homepage runterladen. Ein technisches Datenblatt erstellt der TÜV-Süd (Herr Dasch) für 80 Euro, dazu benötigt er Fahrgestellnummer und die Angaben über die Gewichtsverteilung aus dem Aufkleber in der Fahrertür. Die Fahrgestellnummer muss noch zusätzlich am Rahmen eingeschlagen werden und ein Typenschild (verkauft der TÜV an der Kasse for 3 Euro) muss im Motorraum festgenietet werden. Ist das Fahrzeug technisch in Ordnung, kannst Du mit diesen Unterlagen zum TÜV rollen, um die Untersuchung nach §21c (H-Zulassung) durchführen zu lassen. Zunächst wird der Prüfer das Fahrzeug auf Originalität hin untersuchen (Fahrgestell- Motornummer und Vergaserbestückung), dann wird sich der Ingenieur über die Beleuchtung hermachen: Sealed Beam Scheinwerfer sind nicht erlaubt, man sollte sie gegen Scheinwerfer von Hella mit integriertem Standlicht austauschen. Das gelbe Standlicht ist abzuklemmen, Seitenmarkierungsleuchten sind erlaubt, dürfen aber nicht mitblinken. Hinten sind rote Blinker nur für Fahrzeuge erlaubt, die vor dem 31.12.1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Schluß- und Bremsleuchten, die zu einer Einkammerleuchte zusammengefasst sind müssen gewährleisten, dass bei gleichzeitigem Betätigen der Bremse und eingeschalteter Blinkanlage das Blinklicht vorrangig abgestrahlt wird. Eine Warnblinkanlage mit rotem Blinklicht ist Pflicht. Die blaue Kontrolleuchte für das Fernlicht darf ausnahmsweise auch mal gelb sein. Am Heck sind rote Rückstrahler (Katzenaugen) mit einer Mindestfläche von 20 Quadratzentimetern anzubringen, die nicht mehr als 40 Zentimeter vom äußeren Fahrzeugrand entfernt anzubringen sind. Auf dem Meilentacho sind Geschwindigkeitsaufkleber bei 30, 50 und 100 km/h anzubringen. Fahrzeuge mit Erstzulassung nach dem 1.4.70 benötigen Sicherheitsgurte. Ein Lenkradschloß war in den USA erst ab 1969 Pflicht, hier aber für alle Fahrzeuge. Der freigegebene Geschwindigkeitsbereich der montierten Reifen muss für die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ausreichen. Ausnahmen hält der Prüfer in seinem Bericht fest. Sehr beliebt: "Platz für amtl. Kennz. bauartbedingt v.u.h. max. 300x150mm." Hat der Prüfer den Bericht über die Vollabnahme komplett ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt, kann die Zulassungsstelle den KFZ-Brief ausstellen. Manche Behörden verlangen noch ein Gutachten über die Geräuschentwicklung, je nachdem.
Und jetzt: gute Fahrt :D
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Udo1
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Ride: 69 ElCamino SS396 72 Mustang Cabrio 07 BMW E92 330D 86 Golf1 Cabrio 09 Alfa Mi
PostenVerfasst am: Sun Aug 25, 2002 6:39 pm    Titel: Werde den Mustang wohl kaufen! aber..

.. Wie gesagt , ich bin mir nicht sicher
ob in Belgien Zoll fällig war oder nicht. Die
Zollfreiheit der EU-Länder untereinander gilt
m.W. nur, wenn das Fahrzeug in dem Herkunftsland (Belgien) auch zugelassen war.
Wurde beim Import aus den Staaten nach Belgien seinerzeit kein Zoll abgeführt , wird er nun fällig.
Aber mal was hanz anderes : Bis Du dir sicher, das Du für die Knete wirklich was halbwegs Gutes bekommst ? Rechne mal ca. Kosten von 1800 Euro für Verschiffung , Steuer, Gebühren und sonstige Transporte runter, dann ist es ein Händler mit Gewinnabsicht , macht nochmal mind. 1000 Euro. Was dann übrig bleibt reich bei Ebay.com für ein besseres Bastlerfahrzeug. Oder ??
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Q302
Oiler
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PostenVerfasst am: Sun Aug 25, 2002 11:27 pm    Titel: Werde den Mustang wohl kaufen! aber..

@Udo,
wo hast du denn die Weisheiten über die rote 7 her? Die sind so nicht ganz richtig - "parken" gem. StvO drafst du auf jeden Fall auch mit einer roten 7, abstellen für mehrer Wochen oder Monate - könnte Probleme bringen, hauptsächlich mit der Versicherung, solange du kein Problem darstellst (also kein Haufen Müll vor der Presse gerrettet hast und da nun eine rote 7 draufnagelst) wird wohl auch niemand ein Problem machen (ich fahre die rote 7 nun seit 1994 - ohne Problems)...
Aber auch für eine H-Zulassung, sind die Vorgaben sehr vom TüV abhängig, die Kontrollleuchte, die so mancher Mustang Besitzer später "nachrüsten" musste, ist normalerweise kein Problem, auch um die Katzenaugen kann man herumkommen (besonders wenn mann "funktionsfähige" Rückfahrscheinwerfer hat...
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Udo1
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PostenVerfasst am: Tue Aug 27, 2002 12:21 pm    Titel: Werde den Mustang wohl kaufen! aber..

die 07er-Weisheiten stammen aus einem Artikel, der vor einigen Jahren in der "Oldtimer Markt" erschienen ist.
Ich selbst bin jahrelang mit H-Kennzeichen
(eigentlich seit Einführung) gefahren, meine Zulassungstelle hatte sich ziemlich angestellt wegen der roten Nummern (zur wederkehrenden Verwendung).

Werde den Artikel mal raussuchen und die Details posten !
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Udo1
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PostenVerfasst am: Tue Aug 27, 2002 12:26 pm    Titel: Werde den Mustang wohl kaufen! aber..

.. Nachtrag : Das sagt der DEUVET dazu :
Rote Kennzeichen - Parken verboten
Da hatte sich ein Polizeibeamter im Württembergischen darüber aufgeregt, dass ein Oldtimer mit rotem Kennzeichen nächtelang vor einem Haus parkte und er drohte mit einer Anzeige. Um Rat gefragt, gingen wir davon aus, dass ein Fahrzeug mit roten Kennzeichen ordnungsgemäß zugelassen sei und somit auch auf der Straße parken dürfe. Ursula Busch vom DEUVET untersuchte das Problem weiter und kam zu einer anderen Rechtsauffassung, der wir uns (zu unserem Leidwesen) anschließen müssen, denn Frau Busch hat Recht:
Es ist unzulässig, ein Fahrzeug mit roten Kennzeichen auf öffentlichen Verkehrsflächen abzustellen, wenn dafür kein hinreichender Grund besteht
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Frauldabissen
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PostenVerfasst am: Tue Aug 27, 2002 12:59 pm    Titel: Werde den Mustang wohl kaufen! aber..

Was bitte ist denn ein hinreichender Grund??

Und die Katzenaugen:
Quote::
Am Heck sind rote Rückstrahler (Katzenaugen) mit einer Mindestfläche von 20 Quadratzentimetern anzubringen, die nicht mehr als 40 Zentimeter vom äußeren Fahrzeugrand entfernt anzubringen sind
Habe ich glaube ich noch nie an einem Oldie gesehen... :o
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Udo1
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PostenVerfasst am: Tue Aug 27, 2002 1:09 pm    Titel: Werde den Mustang wohl kaufen! aber..

[quote]Was bitte ist denn ein hinreichender Grund?? :

- Fahrzeugdefekt ?
- Parken während Oldieveranstalltung , falls diese auf öffentl. Gelände statt findet ?

Mehr würde mir dazu nicht einfallen. Frag mal beim DEUVET nach ... und siehe aktuelle "Motor Klassik" zu dem Thema !
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