Überführung des Mustangs mit Kurzzeitkennzeichen
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#1: Überführung des Mustangs mit Kurzzeitkennzeichen Autor: WolnomularzWohnort: 25709 Marne PostenVerfasst am: Sun Apr 02, 2017 9:23 pm
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Verehrte Community,

habe meinen Mustang gefunden und möchte diesen nach TÜV und H-Gutachten vom Händler mit einem Kurzzeitkennzeichen überführen.

Die Zulassungsbehörde verlangt für das Kurzzeitkennzeichen folgendes:

* Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen / Ist vorhanden

* gültiger Personalausweis / Ist vorhanden

* Zulassungsbescheinigung Teil I des jeweiligen Fahrzeugs (auch in Kopie möglich) / wie kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I angeführt werden, wenn der Mustang in Deutschland noch nicht zugelassen war?[i]

* Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung / Ist vorhanden

Bin dankbar für Eure Tipps zu: wie kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I angeführt werden, wenn der Mustang in Deutschland noch nicht zugelassen war?[i]

Gruß Mark

#2: Re: Überführung des Mustangs mit Kurzzeitkennzeichen Autor: DreammasterWohnort: Uehlfeld PostenVerfasst am: Mon Apr 03, 2017 6:22 am
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Du musst ihn mit Hänger abholen , TÜV bzw. Vollabnahme machen , Betriebserlaubnis gibt dann die Zulassungsstelle, erst dann wäre es möglich mit Kurzzeitkennzeichen zu fahren

Wave

#3: Re: Überführung des Mustangs mit Kurzzeitkennzeichen Autor: TBHHWohnort: Drage/Bermu dA-Dreieck PostenVerfasst am: Mon Apr 03, 2017 7:00 am
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Ganz einfach:
SPRICH MIT DER ZULASSUNGSSTELLE!
Alle anderen Tipps sind für'n Mors.

Gruss
Theo

#4: Re: Überführung des Mustangs mit Kurzzeitkennzeichen Autor: WolnomularzWohnort: 25709 Marne PostenVerfasst am: Mon Apr 03, 2017 7:42 am
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Ich danke Euch.

#5: Re: Überführung des Mustangs mit Kurzzeitkennzeichen Autor: ulisn95Wohnort: 66130 Saarbrücken PostenVerfasst am: Mon Apr 03, 2017 8:29 am
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Wieso das den oder versteh ich das falsch.der Händler macht tüv und h Zulassung oder?Dan kannste ihn doch mit kurzkennzeichen fahren.

#6: Re: Überführung des Mustangs mit Kurzzeitkennzeichen Autor: DeeCeeWohnort: ***** PostenVerfasst am: Mon Apr 03, 2017 9:06 am
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ulisn95 wrote:
Wieso das den oder versteh ich das falsch.der Händler macht tüv und h Zulassung oder?Dan kannste ihn doch mit kurzkennzeichen fahren.

Moin,

TÜV und H kann auch ohne Zulassung anhand der VIN gemacht werden. Zugelassen ist der Wagen dann aber (noch) nicht...

Möglich wäre sicherlich ein Rotes 06er-Kennzeichen vom Händler, um den Wagen zu überführen und dann direkt anzumelden. Ansonsten hat Theo eigentlich schon alles gesagt!

Gruß,
Dierk

#7: Re: Überführung des Mustangs mit Kurzzeitkennzeichen Autor: ZeroWohnort: 44805 Bochum PostenVerfasst am: Mon Apr 03, 2017 10:24 am
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Kurzzeitkennzeichen wurden vor einiger Zeit kaputt-reformiert von ein paar Sesselpupern.

Ich stand vor einem ähnlichen Problem und habe meinen Wagen "fern"-zugelassen. Also Homologation TÜV beim Import-Händler machen lassen und dann mit Kopien der Unterlagen beim Amt das richtige Kennzeichen statt eines Kurzzeitkennzeichens beantragt. Ging so auch.

Kurzzeitkennzeichen gelten ohne Erstzulassung nur noch im Ort und bis zur nächsten TÜV-Stelle/Werkstatt...

#8: Re: Überführung des Mustangs mit Kurzzeitkennzeichen Autor: thomas71Wohnort: 82061 München PostenVerfasst am: Mon Apr 03, 2017 10:39 am
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Auto zulassen und Heimfahren?!? Ist doch am einfachsten!

#9: Re: Überführung des Mustangs mit Kurzzeitkennzeichen Autor: JoKiWohnort: 63826 Geiselbach PostenVerfasst am: Mon Apr 03, 2017 12:14 pm
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Hab ich bei meinem Import im Juni 2015 auch so gemacht.

Kalkofen hatte umgerüstet und TÜV machen lassen. Dann hat er mir die Unterlagen geschickt und ich konnte zulassen.

Musste dann am nächsten Tag nochmal hin um die VIN überprüfen zu lassen.

#10: Re: Überführung des Mustangs mit Kurzzeitkennzeichen Autor: ulisn95Wohnort: 66130 Saarbrücken PostenVerfasst am: Mon Apr 03, 2017 3:04 pm
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Also ich habe vor kurzem ein Auto das abgemeldet war aber tüv hatte mit Kurzkennzeichen heimgefahren.man bekommt sogar ein Kurzkennzeichen bekommen fürs Autos ohne tüv solange man das im landkreis unterwegs ist und sol ne Sachen wie tüv oder werkstadt besucht.Also wen der Wagen frisch tüv hat und oder h Zulassung ist das kein Problem das Kennzeichen zu bekommen.

#11: Re: Überführung des Mustangs mit Kurzzeitkennzeichen Autor: DeeCeeWohnort: ***** PostenVerfasst am: Mon Apr 03, 2017 3:07 pm
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ulisn95 wrote:
Also ich habe vor kurzem ein Auto das abgemeldet war aber tüv hatte mit Kurzkennzeichen heimgefahren.man bekommt sogar ein Kurzkennzeichen...

Moin,

und das "Auto" war vorher noch nie in Deutschland zugelassen? Wie kann man es dann "abmelden"...?

Gruß,
Dierk

#12: Re: Überführung des Mustangs mit Kurzzeitkennzeichen Autor: StKlaasWohnort: Herrenberg PostenVerfasst am: Mon Apr 03, 2017 4:57 pm
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Die Zulassungsstelle braucht einfach ein paar greifbare Daten von Deinem Auto - da müsste der TÜV-Bericht locker ausreichen.

#13: Re: Überführung des Mustangs mit Kurzzeitkennzeichen Autor: ulisn95Wohnort: 66130 Saarbrücken PostenVerfasst am: Mon Apr 03, 2017 6:44 pm
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Der war in Deutschland mal angemeldet gewesen stand aber Jahre lang rum da war nix mehr da .Wurde alles neu gemacht neuer Brief tüv usw.Also wen der Stang frisch tüv hat bekommt man auch das Kennzeichen ohne Probleme.

#14: Re: Überführung des Mustangs mit Kurzzeitkennzeichen Autor: DeeCeeWohnort: ***** PostenVerfasst am: Mon Apr 03, 2017 7:20 pm
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Moin,

es ist schon ein Unterschied, ob ein Wagen in Deutschland irgendwann schon einmal angemeldet war oder nicht – offenbar sieht man das bei der zuständigen Zulassungsstelle ebenso (hier zum Nachlesen). Mittlerweile spielt die Dauer der Abmeldung auch keine Rolle mehr, Hauptsache es gibt überhaupt entsprechende Unterlagen. Die sind für ein importiertes Fahrzeug eben nicht vorhanden – bleibt also, das Prozedere mit der Zulassungsstelle zu klären, und gut ist...

Gruß,
Dierk

#15: Re: Überführung des Mustangs mit Kurzzeitkennzeichen Autor: HellerWohnort: 63500 Seligenstadt PostenVerfasst am: Mon Apr 03, 2017 7:23 pm
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Vorsicht, JEDE Zulassungsstelle handelt anders.

Die Bauchschmerzen habe ich auch noch... Hier mal die Antwort unserer Zulassungsstelle in Seligenstadt auf meine Anfrage:

"...die Dokumente sind dann im Original hier vorzulegen, bei der Vollabnahme müssen sie darauf achten dass die Betriebserlaubnis vor Zulassung von der Zulassungsbehörde Marburg-Biedenkopf und eventuelle Ausnahmegenehmigungen erteilt werden muss, diese dann im Original bei Zulassung vorlegen, wenn eine andere Kennzeichengröße benötigt wird als der Standard wird noch ein Zusatzgutachten vom TÜH eines a.a.S. benötigt.
Das Fahrzeug muss dann bei der Zulassung vorgefahren werden. ..."



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