LPG-Autogas bleibt doch länger steuerbegünstigt. Der Finanzausschuss änderte am Mittwoch den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (18/11493, 18/11927), der ein Auslaufen dieser Steuerbegünstigung für LPG-Autogas zum Jahresende 2018 vorgesehen hatte, in einigen Punkten. Die von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Änderungsanträge sehen vor, dass die Steuerbegünstigung für Autogas bis Ende 2022 verlängert wird. Allerdings wird sie jährlich um 20 Prozent abgeschmolzen. Ab 2023 ist dann der reguläre Steuersatz von 409 Euro je 1.000 Kilogramm Flüssiggas anzuwenden. Auch andere Steuervergünstigungen werden verlängert. Für den Gesetzentwurf in geänderter Fassung stimmte neben den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD auch die Fraktion Die Linke, die sich zuvor mit einem Änderungsantrag für die Verlängerung der Steuerbegünstigung von LPG-Autogas stark gemacht hatte. Der Änderungsantrag war zurückgenommen worden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. |